Verkehrs- und Unfallrecht

Im Bereich Verkehrsrecht bieten wir eine effiziente Abwicklung von Kfz-Unfallschäden – gleich ob Kasko- oder Haftpflichtschäden.

Als Ihre persönlichen Schadensmanager wickeln wir den gesamten Schaden ab – auch Schmerzensgeld und sonstige Schäden.

Wir vertreten Sie zudem, sollte Ihnen strafrechtliches Fehlverhalten oder eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen werden, die gar zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann.

Aber auch bei dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen beraten wir Sie in vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

In den genannten Bereichen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich.

Regelmäßig vertreten wir unter anderen die VW Bank AG sowie die VW Leasing GmbH in den Landgerichtsbezirken Wiesbaden und Limburg an der Lahn.

 

Warum einen Anwalt (bei einfach gelagerten) Haftpflichtschäden beauftragen?

  • umfassende und professionelle Beratung sowie Abwicklung des Schadens
  • zügige Abwicklung des Schadens aufgrund umfangreicher Erfahrung und Praxis
  • kein Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung; übernimmt alles der Anwalt
  • gerade bei Personenschäden Geltendmachung von Schmerzensgeld
  • Anwalt kennt sich mit sämtlichen Schadenspositionen aus, die entstehen können, z.B. Haushaltsführungsschaden, merkantiler Minderwert, Kosten Abmeldung und Neuzulassung, 130-%-Regelung samt Ausnahmen und Einschränkungen, fiktive Abrechnung, Werkstattrisiko, Schadensminderungspflicht, Mithaftung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Verdienstausfall
  • Beauftragung ist kostenlos für Geschädigten, Kosten werden von gegnerischer Versicherung getragen (nach der Rechtsprechung kann immer ein Anwalt – unabhängig von der Schadenshöhe – beauftragt werden)
  • Gefahr auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben bei eigener Abwicklung
  • ungleiches Kräfteverhältnis: Geschädigter gegen ganze Versicherungswirtschaft
  • Anwalt ist völlig unabhängig von Versicherungen
  • Erfahrung mit Kfz-Unfällen mit Auslandsbezug
  • auch Vertretung gegenüber eigener Kasko-Versicherung
  • Information an die eigene Haftpflichtversicherung durch den Anwalt
  • gerichtliche Vertretung mit Streitwert von mehr als € 5.000,00 durch Anwalt nötig
  • Beistand im Falle eines Ermittlungsverfahrens Polizei/Staatsanwaltschaft