Rechtsanwalt Jan Alexander Crecelius

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem Referendariat am Landgericht Limburg  folgten Tätigkeiten in verschiedenen regionalen Anwaltskanzleien, deren Schwerpunkt im verkehrsrechtlichen Bereich liegen.

Nach dem Wechsel zu einem großen deutschen KFZ-Haftpflichtversicherer und der langjährigen leitenden juristischen Tätigkeit im Bereich der KFZ-Schadenregulierung ist Herr Rechtsanwalt Crecelius seit 2017 Partner in der Kanzlei Scherer Rechtsanwälte.

Seit Beginn der beruflichen Tätigkeit steht das Verkehrsrecht im Mittelpunkt seines Interesses.

Durch die somit nachgewiesenen und in der langjährigen Praxis erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in allen verkehrsrechtlich relevanten Bereichen erhalten Sie durch ihn kompetenten Beistand bei allen rechtlichen Problemen rund ums Auto, vom Kauf des Fahrzeuges über das Werkstatt- und Unfallrecht und selbstverständlich auch  im Bereich des Verkersordnungswidrigkeiten-und des Verkehrsstrafrechtes.

Profitieren Sie von seiner anwaltlichen Spezialisierung, von seiner ständigen Weiterbildung auf allen verkehrsrechtlichen Gebieten sowie einer engen Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen, Verbänden, Autohäusern, Reparaturwerkstätten und dem fortwährenden Erfahrungsaustausch mit anderen Verkehrsrechtsanwälten.

Herr Crecelius berät Sie kompetent und mit der erforderlichen Sorgfalt und Motivation natürlich auch in allen anderen relevanten Rechtsgebieten des täglichen Lebens, insbesondere des Miet- und Arbeitsrechtes.

 

Warum einen Anwalt, insbesondere bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen beauftragen?

  • Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, kostet Zeit, Nerven und Geld.
  • Überlassen Sie bei der Regulierung Ihres Schadens nichts dem Zufall und beauftragen Sie im Schadenfall einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
  • Wir kennen alle Ihre Ansprüche!
  • Mit unserer Unterstützung ist die Unfallregulierung für Sie kein unüberwindbares Hindernis. Wir setzen Ihre Rechte bei der Versicherung des Unfallgegners umfassend durch und erzielen für Sie den maximalen Schadensersatz.

• schnell und kompetent
• unkompliziert und nicht zulasten Ihrer Zeit
• vollständig und umfassend

  • Die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten trägt, soweit Sie für den Unfall nicht haften, die gegnerische Haftpflichtversicherung.
  • Schaffen Sie durch unsere Beauftragung Waffengleichheit zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung!
  • Unser Rat: Sichern Sie sich Ihre Ansprüche und setzen Sie sich nach einem Unfall sofort mit uns in Verbindung!
  • Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Abwicklung von Sach- und Personenschäden!